Direktvermarktung
Direktvermarktung heißt, den erzeugten Strom über einen Dienstleister am Markt zu verkaufen statt ihn gegen eine feste Vergütung an den Netzbetreiber zu geben. Aus dem Glossar von NEXA Horizons, der Climate Financing Plattform für gewerbliche Energie-Assets in Deutschland.
Was der Begriff bedeutet
Wer sie braucht
Ab 100 kWp installierter Leistung ist die geförderte Direktvermarktung der Regelweg. Darunter besteht die Wahl zwischen ihr und der festen Einspeisevergütung. Die Grenze bezieht sich auf die Anlagenleistung, wobei mehrere Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen zusammengerechnet werden, was in der Planung regelmäßig übersehen wird.
Was der Dienstleister übernimmt
Ein Direktvermarkter führt die Anlage in seinem Bilanzkreis, prognostiziert die Erzeugung, verkauft die Mengen an der Börse, wickelt die Abweichungen zwischen Prognose und Ist ab und rechnet die Marktprämie gegenüber dem Netzbetreiber ab. Technisch verlangt das eine Fernsteuerbarkeit der Anlage und eine viertelstundengenaue Messung.
Die Vergütung des Dienstleisters ist meist eine Mischung aus einer festen Grundgebühr und einem mengenabhängigen Anteil. Weil der feste Teil unabhängig von der Größe anfällt, verschiebt sich das Verhältnis mit der Anlagengröße deutlich.
Worauf es im Vertrag ankommt
Drei Punkte entscheiden mehr als der Preis. Erstens die Laufzeit und die Kündigungsfrist: ein Markt, in dem sich Konditionen bewegen, verträgt keine langen Bindungen. Zweitens die Regelung für Stunden mit negativen Preisen, in denen kein Prämienanspruch besteht und abgeregelt wird: wer entscheidet das und auf wessen Rechnung. Drittens die Abrechnung der Prognoseabweichung, weil hier ein Teil der tatsächlichen Kosten sitzt, der im Angebotspreis oft nicht auftaucht.
Sonstige Direktvermarktung
Neben der geförderten Form gibt es die sonstige Direktvermarktung ohne Prämienanspruch. Sie ist der Weg für Mengen, die über einen Liefervertrag verkauft werden, und für Anlagen, die aus der Förderung gefallen sind. Beide Formen lassen sich mit Fristen wechseln, was Anlagen mit gemischter Vermarktung eine gewisse Beweglichkeit gibt.
Was das für dein Projekt heißt
Für ein Projekt ist die Direktvermarktung meist keine Entscheidung, sondern eine Folge der Anlagengröße. Zu entscheiden ist der Vertrag, und dort liegt der Unterschied weniger im Preis als in der Beweglichkeit: eine kurze Laufzeit erlaubt es, später auf einen Stromliefervertrag umzustellen, wenn ein Abnehmer gefunden ist.
In der Bewertung ist die Direktvermarktung der Punkt, an dem sich ein Teil des Erlöses vom festen in den variablen Bereich verschiebt. Für die Finanzierung heißt das ein Abschlag auf diesen Anteil, und der Abschlag ist umso größer, je kürzer die vertragliche Absicherung reicht.
Praktisch gehört die Fernsteuerbarkeit früh in die technische Planung. Sie nachträglich herzustellen ist teurer als sie mitzuplanen, und sie ist Voraussetzung dafür, dass die Prämie überhaupt fließt.
Stand: 10.08.2026 · Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG)
Häufige Fragen
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