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Marktprämie

Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert einer Anlage und dem durchschnittlichen Marktwert des jeweiligen Monats aus. Aus dem Glossar von NEXA Horizons, der Climate Financing Plattform für gewerbliche Energie-Assets in Deutschland.

Was der Begriff bedeutet

Wie sie rechnet

Der anzulegende Wert ist der Betrag, den der Gesetzgeber oder eine gewonnene Ausschreibung einer Anlage je Kilowattstunde zuweist. Der Monatsmarktwert ist der mengengewichtete Durchschnittspreis, den Solarstrom im betreffenden Monat an der Börse erzielt hat. Die Marktprämie ist die Differenz zwischen beiden.

Weil der zweite Wert monatlich schwankt und der erste feststeht, ist die Prämie gleitend: fällt der Marktwert, steigt die Prämie, und umgekehrt. Die Summe aus Vermarktungserlös und Prämie bleibt in der Größenordnung des anzulegenden Werts. Genau darin liegt der Zweck: die Anlage bekommt Planbarkeit, ohne aus dem Markt genommen zu werden.

Wer besser vermarktet als der Durchschnitt, behält den Unterschied, denn abgerechnet wird gegen den Marktwert und nicht gegen den individuell erzielten Preis.

Ab wann sie greift

Anlagen bis 100 kWp können die feste Einspeisevergütung wählen. Ab 100 kWp führt der Weg über die Direktvermarktung mit gleitender Marktprämie. Für Dachanlagen liegt die feste Vergütung Anfang August 2026 zwischen 5,44 und 12,22 ct/kWh je nach Größe und je nachdem, ob teil- oder volleingespeist wird, mit einer Degression von 1 % alle sechs Monate jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Der Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, bleibt dann 20 Jahre fest.

Negative Preise

Für Stunden mit negativen Börsenpreisen entfällt der Anspruch auf die Prämie. Die Anlage kann in diesen Stunden weiter einspeisen, bekommt dafür aber keinen Ausgleich, weshalb Direktvermarkter in solchen Phasen abregeln. Der Effekt betrifft eine begrenzte Zahl von Stunden im Jahr, ist aber in einem Ertragsmodell über 20 Jahre keine Rundungsgröße mehr.

Was das für dein Projekt heißt

Für die Wirtschaftlichkeit einer gewerblichen Dachanlage ist die Marktprämie selten der Haupterlös. Der Haupterlös ist die vermiedene Beschaffung: eine im Objekt verbrauchte Kilowattstunde ersetzt einen Bezugspreis und liegt damit um ein Vielfaches über dem, was dieselbe Kilowattstunde eingespeist bringt.

Die Vergütung sichert die Restmenge ab. Sie entscheidet darüber, wie hart der Überschuss ins Gewicht fällt, den das Objekt selbst nicht aufnimmt, und damit über die Auslegung: eine Anlage, die knapp auf den Eigenverbrauch dimensioniert wird, verzichtet auf Fläche, um einen niedrigen Erlösanteil zu vermeiden. Das ist eine Rechenaufgabe je Objekt und keine Regel.

Für eine Finanzierung ist die feste Vergütung die verlässlichste Erlösposition im Modell, weil sie über 20 Jahre feststeht. Der Anteil des Erlöses, der aus Marktpreisen kommt, wird dagegen konservativ angesetzt. Die Aufteilung zwischen beiden bestimmt mit, wie hoch der vorrangige Teil der Finanzierung ausfallen kann.

Häufige Fragen

Wohin das führt

Vom Begriff zum bankfähigen Projekt.