Bis zu 50 % absetzen. Bevor gebaut ist.
Der Investitionsabzugsbetrag zieht bis zu 50 % einer geplanten PV-Investition vom zu versteuernden Einkommen ab, maximal 200.000 €, bevor die Anlage gekauft ist. Stellen Sie unten Ihre Zahlen ein; die Ersparnis rechnet der exakte Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG).
Bis zu 50 % absetzen, bevor die Anlage gebaut ist.
Der Investitionsabzugsbetrag wirkt im Jahr vor der Anschaffung: Ihre Steuerlast sinkt, bevor die Anlage steht. Beim Kaufmodell NEXA Own ziehen Sie bis zu 50 % der Investitionssumme vorab vom Gewinn ab.
Bestimmt Ihren Steuersatz, nicht die §7g-Gewinngrenze.
entspricht 15 % der Investitionssumme, zurück im ersten Jahr
Vereinfachte Modellrechnung nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§32a EStG), ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Gewerbesteuer. Der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG erfordert betriebliche Nutzung und höchstens 200.000 € Gewinn. Die verbindliche Berechnung macht Ihr Steuerberater.
So funktioniert der IAB. Drei Schritte.
Bis zu 50 % der geplanten Investition mindern den Gewinn dieses Jahres, gedeckelt auf 200.000 € je Betrieb (§ 7g Abs. 1 EStG).
Die PV-Anlage muss innerhalb der folgenden drei Wirtschaftsjahre angeschafft und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
Dazu kommen nach dem Kauf die reguläre AfA und gegebenenfalls Sonderabschreibung auf die geminderte Bemessungsgrundlage.