Ist Ihre PV-Anlage IAB-fähig? Die Checkliste
Sieben Prüfpunkte entscheiden, ob der Investitionsabzugsbetrag für Ihre geplante PV-Anlage greift: Gewinngrenze, Anlagengröße, Nutzungsquote, Frist. Die Checkliste zum Durchgehen, mit den typischen Ausschlussgründen.
Der Investitionsabzugsbetrag scheitert in der Praxis selten am Prinzip, sondern an einem von sieben Prüfpunkten. Gehen Sie die Liste durch, bevor Sie mit der Steuerersparnis kalkulieren; die Zahl selbst liefert der IAB-Rechner.
Die Checkliste
1. Liegt Ihr Gewinn im Abzugsjahr bei höchstens 200.000 €? Die Gewinngrenze gilt einheitlich für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, unabhängig von der Gewinnermittlungsart. Maßgeblich ist der Gewinn vor Abzug des IAB. Liegt er drüber: kein IAB in diesem Jahr, gegebenenfalls im nächsten.
2. Ist die Anlage groß genug, um steuerpflichtig zu sein? Anlagen unter der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG (bis 30 kWp auf bestimmten Gebäuden) erzeugen keine steuerpflichtigen Einkünfte, also auch keinen IAB. Gewerbedach-Projekte ab etwa 50 kWp sind hiervon regelmäßig nicht betroffen.
3. Wird die Anlage zu mindestens 90 % betrieblich genutzt? Eigenverbrauch im Betrieb plus Einspeisung erfüllen die Quote regelmäßig. Kritisch wird es bei erheblicher privater Stromnutzung, etwa beim Wohnhaus des Betriebsinhabers auf demselben Zähler.
4. Investieren Sie innerhalb von drei Wirtschaftsjahren? Die Frist läuft ab Ende des Abzugsjahres. Realistischer Projektvorlauf für Gewerbeanlagen inklusive Netzanschluss: 6 bis 18 Monate. Die Frist ist also komfortabel, aber kein Grund, die Machbarkeit unbeprüft zu lassen.
5. Bleibt die Anlage bis Ende des Folgejahres im Betrieb? Verbleibens- und Nutzungsfrist: Anschaffungsjahr plus Folgejahr im selben Betrieb. Ein geplanter Verkauf der Anlage oder des Betriebs in diesem Zeitraum kollidiert mit dem IAB.
6. Ist die Investitionsabsicht dokumentierbar? Formal verlangt § 7g keine Bestellung im Abzugsjahr. Praktisch stützen Angebot, Dachcheck und Wirtschaftlichkeitsrechnung die Position gegenüber dem Finanzamt. Ein Dachcheck mit amtlichen Daten ist der billigste Beleg einer ernsthaften Planung.
7. Passt die Betreiberstruktur? Der IAB gehört zum Betrieb, der die Anlage anschafft und nutzt. Bei Vermietungsstrukturen, Holding-Konstellationen oder geplanter Contracting-Lösung (dort investiert der Betreiber, nicht Sie) ist die Zuordnung vorab mit dem Steuerberater zu klären.
Die drei häufigsten Ausschlussgründe
- Gewinn über 200.000 € im Wunschjahr des Abzugs. Gestaltbar über den Zeitpunkt, nicht über Wunschdenken.
- Kleinanlage unter § 3 Nr. 72 EStG: steuerfrei heißt IAB-frei.
- Contracting statt Kauf: Wer das Dach verpachtet (NEXA Zero), investiert nicht selbst und hat folglich keinen IAB, dafür aber auch kein Kapital im Feuer. Der IAB ist ein Argument für das Eigentumsmodell (NEXA Own), kein Automatismus.
Nächster Schritt
Wenn alle sieben Punkte passen: Steuerersparnis im IAB-Rechner beziffern, Projektseite mit der Erstanalyse starten, Abzugsjahr mit dem Steuerberater festlegen. Der IAB belohnt die, die planen, und verzinst die Nachlässigkeit der anderen.
Zählt die Gewinngrenze vor oder nach dem IAB?
Vor. Maßgeblich ist der Gewinn ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags. Ein Gewinn von 240.000 € lässt sich nicht durch den IAB selbst unter die Grenze rechnen.
Kann ich mehrere IAB für mehrere Anlagen bilden?
Ja, für mehrere geplante Wirtschaftsgüter, solange die Summe aller aktiven IAB je Betrieb 200.000 € nicht übersteigt.
Was gilt bei einer GbR oder GmbH & Co. KG?
Die Gewinngrenze und der Höchstbetrag gelten je Betrieb, nicht je Gesellschafter. Die Steuerwirkung verteilt sich über die Gewinnzurechnung auf die Gesellschafter.
Reicht ein Angebot als Nachweis der Investitionsabsicht?
Es gibt keine formale Nachweispflicht im Abzugsjahr, aber Angebot plus dokumentierte Projektierung machen die Position robust. Je näher an der Bestellung, desto unangreifbarer.
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