IAB für Photovoltaik: Wie der Investitionsabzugsbetrag funktioniert (mit Rechner)
Bis zu 50 % der geplanten PV-Investition vom Gewinn abziehen, bevor die Anlage gebaut ist: Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ist der stärkste Steuerhebel für gewerbliche Solarprojekte. So funktioniert er, das sind die Grenzen, und der Rechner zeigt Ihre Zahl.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG zieht bis zu 50 % einer geplanten PV-Investition vom zu versteuernden Gewinn ab, Jahre bevor die Anlage steht. Für ein Unternehmen mit hoher Steuerlast ist das der wirksamste Hebel im gesamten PV-Steuerbaukasten. Ihre persönliche Zahl liefert der IAB-Rechner in 60 Sekunden, ohne Anmeldung.
Die Mechanik in einem Absatz
Sie planen eine PV-Anlage für 300.000 €. Im Jahr der Planung ziehen Sie 50 % davon, also 150.000 €, außerbilanziell vom Gewinn ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % spart das rund 63.000 € Steuern, sofort, aus einer Investition, die erst in bis zu drei Jahren erfolgen muss. Bei Anschaffung wird der IAB gewinnerhöhend aufgelöst und zugleich von den Anschaffungskosten abgezogen; die Steuerlast verschiebt sich also nicht nur, sie sinkt über die Abschreibungsjahre dauerhaft, wenn der Grenzsteuersatz im Abzugsjahr höher liegt.
Die Grenzen: drei Zahlen, eine Frist
- Wert
- bis 50 % der voraussichtlichen Kosten
- Wert
- 200.000 € Summe aller IAB je Betrieb
- Wert
- 200.000 € im Abzugsjahr
- Wert
- 3 Wirtschaftsjahre nach dem Abzugsjahr
Dazu die Nutzungsvoraussetzung: Das Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden und bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres im Betrieb bleiben. Eine gewerbliche PV-Anlage, deren Strom in den Eigenverbrauch geht und deren Überschuss eingespeist wird, erfüllt das regelmäßig; ob Ihre konkrete Konstellation passt, klärt die IAB-Checkliste.
Der Sonderfall Photovoltaik: § 3 Nr. 72 EStG
Seit 2022 sind Erträge kleiner PV-Anlagen (bis 30 kWp auf bestimmten Gebäuden) einkommensteuerfrei. Klingt nach Vorteil, schließt aber den IAB aus: Wo keine steuerpflichtigen Einkünfte entstehen, gibt es nichts abzuziehen. Der IAB ist damit ein Instrument für gewerbliche Anlagen oberhalb dieser Schwellen, genau das Segment der Gewerbedächer ab etwa 50 kWp.
IAB ist der Anfang, nicht das Ende
Der volle Steuerbaukasten hat drei Stufen, die aufeinander aufbauen:
- IAB vor der Investition: bis 50 % vorab, wie beschrieben.
- Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG bei Anschaffung: 40 % der (um den IAB geminderten) Anschaffungskosten, frei verteilbar über fünf Jahre. Details und die Kombination mit der degressiven AfA des Investitionsboosters stehen im Beitrag Sonder-AfA und Investitionsbooster 2026.
- Reguläre AfA über die Nutzungsdauer: linear oder, im Zeitfenster des Investitionsboosters, degressiv; der Überblick steht unter AfA für Photovoltaik.
Rechenbeispiel, gerundet: 300.000 € Investition. IAB 150.000 € im Planungsjahr. Bei Anschaffung Bemessungsgrundlage 150.000 €, davon Sonder-AfA 40 % = 60.000 €. Innerhalb des Fensters sind damit 210.000 € von 300.000 € steuerlich geltend gemacht, 70 % der Investition, der Rest folgt über die reguläre AfA. Die exakte Verteilung gehört zum Steuerberater; die Größenordnung zeigt, warum Familienunternehmen und Praxen mit hoher Steuerlast PV-Projekte oft aus dem Steuereffekt heraus rechtfertigen.
Vom Steuerhebel zum Projekt
Der IAB verlangt eine konkrete Investitionsabsicht und binnen drei Jahren eine reale Anlage. Die Reihenfolge ist deshalb: erst die Machbarkeit der Liegenschaft klären (Solar-Dachcheck mit amtlichen Daten, Netzanschluss, Wirtschaftlichkeit), dann den IAB im richtigen Jahr setzen. NEXA liefert die projektseitige Grundlage: Potenzial, Ertragsprognose und Finanzierungsstruktur je Liegenschaft, als Zahlenbasis für Ihr Steuerbüro. Startpunkt: IAB-Rechner für die Steuerseite, Analyse starten für die Projektseite.
BEGRIFFE IN DIESEM BEITRAG
Dieser Beitrag erklärt allgemeine steuerliche Regeln und ersetzt keine Steuerberatung. Ob und wie sich die beschriebenen Instrumente auf Ihren Betrieb anwenden lassen, klärt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
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