AfA für Photovoltaik: linear, degressiv, Sonderabschreibung
20 Jahre Nutzungsdauer, 5 % linear pro Jahr, degressiv 30 % im Booster-Fenster, dazu 40 % Sonder-AfA: Die Abschreibungswege für gewerbliche PV-Anlagen im Überblick, mit der Logik, wann welcher Weg die Steuerlast am besten verteilt.
Eine gewerbliche PV-Anlage gilt steuerlich als bewegliches Wirtschaftsgut mit 20 Jahren betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Daraus ergeben sich drei Abschreibungswege, die sich in einem Punkt unterscheiden: wann die Steuerentlastung ankommt.
Weg 1: Lineare AfA, 5 % pro Jahr
Der Standard: Anschaffungskosten geteilt durch 20 Jahre, jedes Jahr derselbe Betrag. Eine 300.000-€-Anlage bringt 15.000 € AfA pro Jahr, verlässlich und planbar über die gesamte Laufzeit. Linear passt, wenn der Gewinn über die Jahre stabil bleibt und kein Bedarf besteht, Entlastung nach vorn zu ziehen.
Weg 2: Degressive AfA, 30 % vom Restwert (Investitionsbooster)
Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erlaubt der Investitionsbooster die degressive AfA mit bis zu 30 % pro Jahr vom jeweiligen Restbuchwert:
| Jahr | AfA (300.000 € Anlage) | Restbuchwert |
|---|---|---|
| 1 | 90.000 € | 210.000 € |
| 2 | 63.000 € | 147.000 € |
| 3 | 44.100 € | 102.900 € |
Nach wenigen Jahren lohnt der Wechsel zur linearen AfA vom Restwert (zulässig, umgekehrt nicht). Degressiv zieht rund die Hälfte der gesamten Abschreibung in die ersten vier Jahre, das Detail steht im Beitrag Sonder-AfA und Investitionsbooster 2026.
Weg 3: Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG, 40 % on top
Unabhängig vom gewählten AfA-Weg können Betriebe, die die § 7g-Voraussetzungen erfüllen (Gewinn bis 200.000 €, 90 % betriebliche Nutzung), zusätzlich 40 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung ansetzen, frei verteilbar über die ersten fünf Jahre. In Kombination mit dem vorgelagerten Investitionsabzugsbetrag entsteht der volle Baukasten: bis zu 70 % der Investition steuerlich wirksam, bevor die laufende AfA beginnt. Die eigene Zahl: IAB-Rechner.
Welcher Weg für wen?
- Hoher Gewinn jetzt, Booster-Fenster offen: degressiv, gegebenenfalls plus Sonder-AfA. Maximale Entlastung vorn, wo der Grenzsteuersatz hoch ist.
- Stabile Gewinne, langer Horizont: linear. Konstante Entlastung, keine Planungsakrobatik.
- Gewinn nahe der 200.000-€-Grenze: Reihenfolge mit dem Steuerberater takten; IAB und Sonder-AfA hängen an der Grenze, die AfA-Wahl nicht.
Zwei Randnotizen: Batteriespeicher werden je nach Konstellation eigenständig abgeschrieben (kürzere Nutzungsdauer möglich), und Kleinanlagen unter § 3 Nr. 72 EStG (bis 30 kWp auf bestimmten Gebäuden) schreiben gar nicht ab, weil ihre Erträge steuerfrei sind.
Die Einordnung
Die AfA entscheidet nicht, ob sich die Anlage lohnt, das tut die Wirtschaftlichkeitsrechnung, sondern wie schnell die Steuerersparnis ankommt. Für die Projektseite (Potenzial, Netzanschluss, Finanzierung) liefert NEXA die Zahlen je Liegenschaft: Analyse starten
Über wie viele Jahre wird eine PV-Anlage abgeschrieben?
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt 20 Jahre, linear also 5 % pro Jahr. Degressive AfA und Sonder-AfA verkürzen nicht die Dauer, sondern verlagern die Beträge nach vorn.
Gehört die PV-Anlage zum Gebäude oder ist sie ein eigenes Wirtschaftsgut?
Aufdachanlagen sind regelmäßig selbstständige, bewegliche Wirtschaftsgüter und werden getrennt vom Gebäude abgeschrieben. Dachintegrierte Anlagen können anders einzuordnen sein; das ist ein Fall für den Steuerberater.
Kann ich von degressiv zu linear wechseln?
Ja, der Wechsel von degressiv zu linear (Restwert durch Restnutzungsdauer) ist zulässig und irgendwann rechnerisch geboten. Der umgekehrte Wechsel ist ausgeschlossen.
Wird der Batteriespeicher mit abgeschrieben?
Ein gemeinsam angeschaffter, fest verbundener Speicher kann mit der Anlage abgeschrieben werden; ein eigenständiger Speicher hat eine eigene, meist kürzere Nutzungsdauer. Die Einordnung hängt am Messkonzept und an der Funktion.
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