AfA für Photovoltaik: linear, degressiv, Sonderabschreibung
20 Jahre Nutzungsdauer, 5 % linear pro Jahr, degressiv 30 % im Booster-Fenster, dazu 40 % Sonder-AfA: Die Abschreibungswege für gewerbliche PV-Anlagen im Überblick, mit der Logik, wann welcher Weg die Steuerlast am besten verteilt.
Eine gewerbliche PV-Anlage gilt steuerlich als bewegliches Wirtschaftsgut mit 20 Jahren betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Daraus ergeben sich drei Abschreibungswege, die sich in einem Punkt unterscheiden: wann die Steuerentlastung ankommt.
- Satz
- 5 % pro Jahr
- Wirkung
- konstant über 20 Jahre
- Satz
- bis 30 % vom Restwert
- Wirkung
- Entlastung vorn, bis Ende 2027
- Satz
- 40 % on top
- Wirkung
- frei über die ersten fünf Jahre
Weg 1: Lineare AfA, 5 % pro Jahr
Der Standard: Anschaffungskosten geteilt durch 20 Jahre, jedes Jahr derselbe Betrag. Eine 300.000-€-Anlage bringt 15.000 € AfA pro Jahr, verlässlich und planbar über die gesamte Laufzeit. Linear passt, wenn der Gewinn über die Jahre stabil bleibt und kein Bedarf besteht, Entlastung nach vorn zu ziehen.
Weg 2: Degressive AfA, 30 % vom Restwert (Investitionsbooster)
Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erlaubt der Investitionsbooster die degressive AfA mit bis zu 30 % pro Jahr vom jeweiligen Restbuchwert:
| Jahr | AfA (300.000 € Anlage) | Restbuchwert |
|---|---|---|
| 1 | 90.000 € | 210.000 € |
| 2 | 63.000 € | 147.000 € |
| 3 | 44.100 € | 102.900 € |
Nach wenigen Jahren lohnt der Wechsel zur linearen AfA vom Restwert (zulässig, umgekehrt nicht). Degressiv zieht rund die Hälfte der gesamten Abschreibung in die ersten vier Jahre, das Detail steht im Beitrag Sonder-AfA und Investitionsbooster 2026.
Weg 3: Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG, 40 % on top
Unabhängig vom gewählten AfA-Weg können Betriebe, die die § 7g-Voraussetzungen erfüllen (Gewinn bis 200.000 €, 90 % betriebliche Nutzung), zusätzlich 40 % der um den Investitionsabzugsbetrag geminderten Anschaffungskosten als Sonderabschreibung ansetzen, frei verteilbar über die ersten fünf Jahre. In Kombination mit dem vorgelagerten Investitionsabzugsbetrag entsteht der volle Baukasten: bis zu 70 % der Investition steuerlich wirksam, bevor die laufende AfA beginnt. Die eigene Zahl: IAB-Rechner.
Welcher Weg für wen?
- Hoher Gewinn jetzt, Booster-Fenster offen: degressiv, gegebenenfalls plus Sonder-AfA. Maximale Entlastung vorn, wo der Grenzsteuersatz hoch ist.
- Stabile Gewinne, langer Horizont: linear. Konstante Entlastung, keine Planungsakrobatik.
- Gewinn nahe der 200.000-€-Grenze: Reihenfolge mit dem Steuerberater takten; IAB und Sonder-AfA hängen an der Grenze, die AfA-Wahl nicht.
Zwei Randnotizen: Batteriespeicher werden je nach Konstellation eigenständig abgeschrieben (kürzere Nutzungsdauer möglich), und Kleinanlagen unter § 3 Nr. 72 EStG (bis 30 kWp auf bestimmten Gebäuden) schreiben gar nicht ab, weil ihre Erträge steuerfrei sind.
Die Einordnung
Die AfA entscheidet nicht, ob sich die Anlage lohnt, das tut die Wirtschaftlichkeitsrechnung, sondern wie schnell die Steuerersparnis ankommt. Für die Projektseite (Potenzial, Netzanschluss, Finanzierung) liefert NEXA die Zahlen je Liegenschaft: Analyse starten
BEGRIFFE IN DIESEM BEITRAG
Dieser Beitrag erklärt allgemeine steuerliche Regeln und ersetzt keine Steuerberatung. Ob und wie sich die beschriebenen Instrumente auf Ihren Betrieb anwenden lassen, klärt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
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