NEXA
WISSEN · 22. Juli 2026

AfA für Photovoltaik: linear, degressiv, Sonderabschreibung

20 Jahre Nutzungsdauer, 5 % linear pro Jahr, degressiv 30 % im Booster-Fenster, dazu 40 % Sonder-AfA: Die Abschreibungswege für gewerbliche PV-Anlagen im Überblick, mit der Logik, wann welcher Weg die Steuerlast am besten verteilt.

Mudabbir KhawajaGeschäftsführer & CEO, NEXA Horizons · Climate Financing Plattform · LinkedIn ↗
·2 Min. Lesezeit·DE·

Eine gewerbliche PV-Anlage gilt steuerlich als bewegliches Wirtschaftsgut mit 20 Jahren betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Daraus ergeben sich drei Abschreibungswege, die sich in einem Punkt unterscheiden: wann die Steuerentlastung ankommt.

AfA für Photovoltaik
Drei Abschreibungswege für gewerbliche Anlagen
20 Jahre
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, linear 5 % pro Jahr
Wechsel von degressiv zu linear zulässig
Die drei Wege
Linear
Satz
5 % pro Jahr
Wirkung
konstant über 20 Jahre
Degressiv (Booster)
Satz
bis 30 % vom Restwert
Wirkung
Entlastung vorn, bis Ende 2027
Sonder-AfA (§ 7g)
Satz
40 % on top
Wirkung
frei über die ersten fünf Jahre
BEISPIEL
300.000 € Anlage: 15.000 € linear oder 90.000 € degressiv im ersten Jahr
KOMBINATION
Mit IAB bis 70 % der Investition vor der laufenden AfA
SPEICHER
Eigenständige Speicher: eigene, meist kürzere Nutzungsdauer
Die AfA entscheidet nicht ob, sondern wann die Ersparnis ankommt.nexa.green

Weg 1: Lineare AfA, 5 % pro Jahr

Der Standard: Anschaffungskosten geteilt durch 20 Jahre, jedes Jahr derselbe Betrag. Eine 300.000-€-Anlage bringt 15.000 € AfA pro Jahr, verlässlich und planbar über die gesamte Laufzeit. Linear passt, wenn der Gewinn über die Jahre stabil bleibt und kein Bedarf besteht, Entlastung nach vorn zu ziehen.

Weg 2: Degressive AfA, 30 % vom Restwert (Investitionsbooster)

Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erlaubt der Investitionsbooster die degressive AfA mit bis zu 30 % pro Jahr vom jeweiligen Restbuchwert:

Jahr AfA (300.000 € Anlage) Restbuchwert
1 90.000 € 210.000 €
2 63.000 € 147.000 €
3 44.100 € 102.900 €

Nach wenigen Jahren lohnt der Wechsel zur linearen AfA vom Restwert (zulässig, umgekehrt nicht). Degressiv zieht rund die Hälfte der gesamten Abschreibung in die ersten vier Jahre, das Detail steht im Beitrag Sonder-AfA und Investitionsbooster 2026.

Weg 3: Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG, 40 % on top

Unabhängig vom gewählten AfA-Weg können Betriebe, die die § 7g-Voraussetzungen erfüllen (Gewinn bis 200.000 €, 90 % betriebliche Nutzung), zusätzlich 40 % der um den Investitionsabzugsbetrag geminderten Anschaffungskosten als Sonderabschreibung ansetzen, frei verteilbar über die ersten fünf Jahre. In Kombination mit dem vorgelagerten Investitionsabzugsbetrag entsteht der volle Baukasten: bis zu 70 % der Investition steuerlich wirksam, bevor die laufende AfA beginnt. Die eigene Zahl: IAB-Rechner.

Welcher Weg für wen?

  • Hoher Gewinn jetzt, Booster-Fenster offen: degressiv, gegebenenfalls plus Sonder-AfA. Maximale Entlastung vorn, wo der Grenzsteuersatz hoch ist.
  • Stabile Gewinne, langer Horizont: linear. Konstante Entlastung, keine Planungsakrobatik.
  • Gewinn nahe der 200.000-€-Grenze: Reihenfolge mit dem Steuerberater takten; IAB und Sonder-AfA hängen an der Grenze, die AfA-Wahl nicht.

Zwei Randnotizen: Batteriespeicher werden je nach Konstellation eigenständig abgeschrieben (kürzere Nutzungsdauer möglich), und Kleinanlagen unter § 3 Nr. 72 EStG (bis 30 kWp auf bestimmten Gebäuden) schreiben gar nicht ab, weil ihre Erträge steuerfrei sind.

Die Einordnung

Die AfA entscheidet nicht, ob sich die Anlage lohnt, das tut die Wirtschaftlichkeitsrechnung, sondern wie schnell die Steuerersparnis ankommt. Für die Projektseite (Potenzial, Netzanschluss, Finanzierung) liefert NEXA die Zahlen je Liegenschaft: Analyse starten

BEGRIFFE IN DIESEM BEITRAG

#AfA#Abschreibung#Photovoltaik#Nutzungsdauer#PV Steuern

Dieser Beitrag erklärt allgemeine steuerliche Regeln und ersetzt keine Steuerberatung. Ob und wie sich die beschriebenen Instrumente auf Ihren Betrieb anwenden lassen, klärt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

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