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WISSEN · 22. Juli 2026

Einspeisevergütung 2026: Was Betreiber wirklich bekommen

5,44 bis 12,22 ct/kWh, je nach Größe und Einspeiseart: die EEG-Sätze für Inbetriebnahme seit dem 1. August 2026 als Tabelle, die nächste Degression zum 1. Februar 2027, die Direktvermarktungspflicht ab 100 kWp und warum Eigenverbrauch trotzdem die wichtigere Zahl ist.

Mudabbir KhawajaGeschäftsführer & CEO, NEXA Horizons · Climate Financing Plattform · LinkedIn ↗
·3 Min. Lesezeit·DE·

Die Einspeisevergütung ist 2026 nicht mehr der Renditetreiber einer Gewerbe-PV-Anlage, aber sie bleibt das garantierte zweite Standbein: 20 Jahre feste Vergütung nach EEG für jede eingespeiste Kilowattstunde. Hier stehen die aktuellen Sätze, die Degression und die Regeln ab 100 kWp.

Einspeisevergütung 2026
Aktuelle EEG-Sätze für PV-Dachanlagen in Deutschland
5,44–12,22 ct/kWh
Aktuelle EEG-Spanne · Inbetriebnahme 1. Aug. 2026 bis 31. Jan. 2027
20 Jahre fest ab Inbetriebnahme
Sätze nach Anlagengröße
bis 10 kWp
Teileinspeisung
7,70
Volleinspeisung
12,22
10-40 kWp
Teileinspeisung
6,66
Volleinspeisung
10,24
40-100 kWp
Teileinspeisung
5,44
Volleinspeisung
10,24
Alle Werte in ct/kWh · Vorheriges Fenster (Inbetriebnahme 1. Feb. bis 31. Juli 2026): 7,78 / 6,73 / 5,50 bzw. 12,34 / 10,35
DEGRESSION
Alle sechs Monate 1 % weniger, jeweils zum 1. Februar und 1. August
AB 100 KWP
Direktvermarktung plus gleitende Marktprämie statt fester Vergütung
EIGENVERBRAUCH
Jede selbst verbrauchte kWh ist das 4- bis 5-fache einer eingespeisten wert
Die Vergütung sichert die Restmenge ab. Die Rendite macht der Eigenverbrauch.nexa.green

Die aktuellen Sätze (1. August 2026 bis 31. Januar 2027)

Die Sätze aus der Übersicht oben gelten für Neuanlagen mit Inbetriebnahme seit dem 1. August 2026, jeweils ab Inbetriebnahme für 20 Jahre, festgeschrieben im EEG. Quelle sind die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten anzulegenden Werte nach § 21 Abs. 1 und § 53 Abs. 1 EEG, Stand 10.08.2026. Bei gemischten Anlagengrößen wird anteilig gerechnet: Eine 60-kWp-Anlage bekommt die ersten 10 kWp zum 10-kWp-Satz, die nächsten 30 kWp zum 40-kWp-Satz, den Rest zum 100-kWp-Satz.

Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 gelten weiterhin die Sätze dieses Fensters: 7,78 / 6,73 / 5,50 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 / 10,35 ct/kWh bei Volleinspeisung. Wer damals in Betrieb genommen hat, behält diese Werte 20 Jahre lang.

Degression: alle sechs Monate 1 % weniger

Die Vergütungssätze sinken halbjährlich um 1 %, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Zum 1. August 2026 ist der Satz für kleine Anlagen von 7,78 auf 7,70 ct/kWh gefallen (Teileinspeisung, bis 10 kWp). Der nächste Schritt kommt zum 1. Februar 2027; die dann geltenden Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur, verbindlich sind sie erst mit dieser Veröffentlichung.

Praktische Folge: Der Inbetriebnahme-Monat entscheidet über den Satz der nächsten 20 Jahre. Wer im Januar 2027 in Betrieb nimmt, sichert sich den höheren Satz gegenüber Februar. Für die Gesamtwirtschaftlichkeit wiegt der Unterschied allerdings wenig gegenüber dem Eigenverbrauchsanteil, die Rechnung dazu steht im Beitrag Lohnt sich Photovoltaik für Gewerbedächer 2026?

Ab 100 kWp: Direktvermarktung statt fester Vergütung

Anlagen über 100 kWp müssen ihren Strom direkt vermarkten. Statt der festen Einspeisevergütung erhalten Betreiber:

  • den Erlös aus dem Stromverkauf über einen Direktvermarkter, plus
  • die gleitende Marktprämie: die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert (dem EEG-Referenzsatz der Anlagenklasse) und dem monatlichen Marktwert Solar.

Der anzulegende Wert wirkt damit als Untergrenze. Liegt der Börsenpreis darüber, behält der Betreiber den Mehrerlös. Der Direktvermarkter berechnet dafür ein Entgelt, typisch im Bereich weniger Zehntel-Cent pro kWh.

Geplant ist, die Direktvermarktungsgrenze ab 2027 abzusenken; ebenfalls diskutiert wird ein Umstieg auf CfD-Strukturen mit der EEG-Reform 2027. Beides ist noch nicht beschlossen, für Investitionsentscheidungen 2026 gilt das geltende Recht.

Was Solarpaket I für Gewerbedächer noch bringen könnte

Der im Solarpaket I vorgesehene Zuschlag von 1,5 ct/kWh für gewerbliche Dachanlagen zwischen 40 und 1.000 kWp ist beihilferechtlich noch nicht genehmigt; die EU-Kommission verlangt einen Abschöpfungsmechanismus. Eine Umsetzung hängt an der EEG-Reform 2027. Wer heute rechnet, sollte ohne diesen Zuschlag kalkulieren und ihn als mögliches Plus behandeln, nicht als Grundlage.

Einordnung: Die wichtigere Zahl steht auf der Stromrechnung

Bei 5,44 ct/kWh Einspeisevergütung und 25-30 ct/kWh Gewerbestrompreis (Vollkosten netto, je nach Verbrauchsband und Abschlusszeitpunkt, siehe Lohnt sich Photovoltaik für Gewerbedächer 2026?) ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde das Vier- bis Fünffache einer eingespeisten wert. Die Einspeisevergütung sichert die Restmenge ab und macht den Cashflow planbar, das Geschäftsmodell einer Gewerbe-PV-Anlage 2026 ist aber der Eigenverbrauch.

Wie viel Ihr Dach trägt und welcher Eigenverbrauchsanteil realistisch ist, zeigt die Erstanalyse in NEXA ONE mit amtlichen Daten (LoD2, PVGIS): kostenfrei, Analyse starten. Für die Modellwahl (kaufen, leasen, verpachten) lohnt der Blick auf NEXA Own, NEXA Lease und NEXA Zero.

BEGRIFFE IN DIESEM BEITRAG

#Einspeisevergütung#EEG#PV Förderung#Direktvermarktung#Marktprämie

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